Küchenhilfe (m/w/d)
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Gehalt
Der kollektivvertragliche Mindestbruttomonatslohn für Küchenhilfen ohne LAP beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung (40h/Woche) € 1.800,-. Bereitschaft zur Überzahlung bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung möglich.